Richtlinien
Beschluss der Mitgliederversammlung des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg e. V. vom 17.02.1990 und des Beirates vom 21.3.1990:
Präambel
Der Historische Verein für die Grafschaft Ravensberg stiftet zum Gedenken an seinen langjährigen Vorsitzenden den Gustav-Engel-Preis. Durch den Preis sollen der geschichtswissenschaftliche Nachwuchs gefördert, die wissenschaftliche Forschung zur Geschichte der Stadt Bielefeld und des Ravensberger Landes angeregt sowie die Beziehungen zwischen der Region und der Universität Bielefeld verstärkt werden.
Richtlinien für die Vergabe des Gustav-Engel-Preises
§ 1
Der Historische Verein vergibt den Preis in Höhe von 3.000,-- DM
für hervorragende Wissenschaftliche Arbeiten zur Geschichte der Stadt
Bielefeld und des Ravensberger Landes.
§ 2
Er wird alljährlich an Nachwuchswissenschaftler insbesondere der
Fakultät für Ge- schichtswissenschaft und Philosophie der Universität
Bielefeld verliehen.
§ 3
Der Preis kann geteilt werden. Eine Rechtspflicht zur
alljährlichen Verleihung besteht nicht.
§ 4
Für die Auswahl der Arbeit wird eine Jury gebildet, die vom Beirat
und vom Vorstand Des Historischen Vereins gemeinsam gewählt wird. Der
Jury sollen angehören: Vier Mitglieder von Vorstand und Beirat des
Historischen Vereins. Drei Dozenten der Fakultät für Geschichte und
Philosophie der Universität Bielefeld. Die Jurymitglieder werden für
die Zeit von drei Jahren gewählt.
§ 5
Die mit dem Gustav-Engel-Preis ausgezeichneten Personen sollen
Ergebnisse ihrer Arbeit in einer Schriftenreihe des Historischen
Vereins veröffentlichen und einen thematisch verwandten Vortrag
halten.
§ 6
Der Rechtsweg ist bei Vergabe des Preises ausgeschlossen.
§ 7
Bewerbungen und Nominationen können in der Geschäftsstelle des
Historischen Vereins, Bielefeld 1, Rohrteichstr. 19, eingereicht
werden.
Abgabeschluss für Bewerbungen ist Ende Juni. Seit 2002 beträgt der Preis 2.000 €.
Bewerbungen ab 2012 bitte an folgende Anschrift senden: Kavalleriestr. 17, 33602 Bielefeld.